Außenanlagen

Winterdienst Mannheim

Räum- und Streudienst für Gehwege, Zufahrten und Hofflächen – vor Arbeitsbeginn erledigt und jeder Einsatz dokumentiert, damit Sie Ihre Räumpflicht nachweisen können.

  • Dokumentiert mit Datum und Uhrzeit
  • Volle Haftpflichtabsicherung
  • Saisonvertrag zum Festpreis
Geräumte Zufahrt eines Objekts im Rhein-Neckar-Raum

Was der Winterdienst umfasst

Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer und lässt sich vertraglich übertragen – aber nur, wenn die Durchführung auch belegbar ist. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.

Gehwege

Entlang des Grundstücks geräumt und gestreut, in der gesetzlich geforderten Breite.

Hauseingang und Zuwege

Eingangsbereich, Treppenstufen und Weg zur Mülltonne – die typischen Sturzstellen.

Zufahrten und Stellplätze

Tiefgaragenrampe, Parkflächen und Zufahrt freigehalten.

Streugut

Umweltverträgliches Streugut, in Mannheim streuen wir salzfrei wo vorgeschrieben.

Kontrollgänge

Auch bei Grenzwetterlagen fahren wir raus und prüfen, ob geräumt werden muss.

Dokumentation

Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Foto – Ihr Nachweis im Streitfall.

Für wen wir räumen

Hausverwaltungen

Mehrere Objekte in einem Saisonvertrag, eine Rechnung, eine Dokumentation je Haus.

Eigentümergemeinschaften

Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht wird schriftlich geregelt.

Gewerbe

Geräumt vor Schichtbeginn, damit Ihre Mitarbeiter sicher auf das Gelände kommen.

Warum die Dokumentation entscheidend ist

  • Jeder Einsatz mit Zeitstempel und Foto – ohne Nachweis hilft der beste Winterdienst im Streitfall nicht
  • Volle Haftpflichtabsicherung für den Winterdienst
  • Geräumt vor 7 Uhr an Werktagen, an Sonn- und Feiertagen nach gesetzlicher Vorgabe
  • Saisonvertrag zum Festpreis statt Abrechnung je Einsatz – planbar für Ihre Abrechnung
  • Umlagefähig nach Betriebskostenverordnung
  • Kombinierbar mit Treppenhausreinigung und Grünpflege im selben Vertrag
Gehwege im Winter freigehalten

So läuft es ab

Anfrage

Sie rufen an oder schreiben uns – Rückmeldung am selben Werktag.

Besichtigung

Wir sehen uns Ihr Objekt kostenlos an und klären den Umfang.

Festpreisangebot

Innerhalb von 48 Stunden haben Sie das Angebot schriftlich.

Start

Wir beginnen zum Wunschtermin – erster Monat unverbindlich.

Wo wir im Einsatz sind

Schwerpunkt ist Mannheim – wir fahren den gesamten Rhein-Neckar-Raum an.

Häufige Fragen

Wann muss geräumt sein?

In der Regel werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Die genauen Zeiten regelt die Satzung der Stadt – wir richten uns danach.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Die Pflicht liegt beim Eigentümer, kann aber vertraglich übertragen werden. Wir übernehmen sie schriftlich und sind dafür haftpflichtversichert – vorausgesetzt, die Durchführung ist dokumentiert.

Was kostet der Winterdienst?

Wir kalkulieren je Objekt nach Fläche und Lage als Saisonpreis. So wissen Sie vorher, was der Winter kostet, unabhängig davon wie oft es schneit.

Räumen Sie auch bei überraschendem Schneefall nachts?

Ja. Wir beobachten die Wetterlage und fahren raus, wenn geraumt werden muss – auch wenn das vor 5 Uhr morgens bedeutet.

Winterdienst für Ihr Objekt anfragen

Melden Sie sich am besten vor der Saison – wir sehen uns die Flächen an und nennen Ihnen einen festen Saisonpreis.

Weitere Leistungen