AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Kantek Facility Management, vertreten durch Eymen Kantek und Arshiya Samadieh, Schwetzinger Str. 144, 68165 Mannheim (nachfolgend „Dienstleister“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Dies umfasst Eigentümer, Hausverwaltungen, Unternehmen sowie Privatkunden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Sonderkonditionen (Probemonat)

Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber (auch per E-Mail) oder durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung der Dienstleistung durch den Dienstleister zustande.

Unverbindlicher Probemonat: Sofern vertraglich ausdrücklich vereinbart, kann die Zusammenarbeit mit einem kostenlosen oder vergünstigten, unverbindlichen Probemonat beginnen. Während dieses Probemonats kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf des Probemonats gekündigt, geht er automatisch in ein reguläres, kostenpflichtiges Vertragsverhältnis mit den vereinbarten Standardlaufzeiten über.

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag bzw. dem bestätigten Angebot. Typische Leistungen umfassen den Hausmeisterservice, die Objektbetreuung, die Treppenhaus- und Gebäudereinigung, die Gartenpflege, Kleinreparaturen sowie den Winterdienst.

Der Dienstleister verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht sowie termingerecht auszuführen. Er ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten fachkundige Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

Dienstleistungen, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne einer zulassungspflichtigen Handwerksrolle erfordern (wie größere Sanierungen oder spezialisierte Rohrreinigungen), sind ausdrücklich nicht Bestandteil des regulären Hausmeisterservice, sofern diese nicht explizit als separate, zukünftige Zusatzleistung ausgewiesen sind.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Dienstleister und seinen Mitarbeitern der freie und sichere Zugang zu den zu betreuenden Objekten, Räumlichkeiten und technischen Anlagen (z. B. Zähleranlagen, Heizungsräume) zum vereinbarten Leistungszeitpunkt gewährt wird. Erforderliche Schlüssel sind dem Dienstleister rechtzeitig und kostenfrei auszuhändigen.

Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Ressourcen (insb. Wasser und Strom) an den dafür vorgesehenen Zapfstellen des Objekts auf eigene Kosten zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich über außergewöhnliche Gefahrenquellen, Besonderheiten des Objekts oder akute Mängel zu informieren, die die Durchführung der Arbeiten behindern oder die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden könnten.

§ 5 Winterdienst

Der Winterdienst (Schneeräumung und Streuen bei Glätte) erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen kommunalen Straßenreinigungssatzungen (z. B. der Städte Mannheim, Heidelberg oder Ludwigshafen). Die Einsätze richten sich nach den tatsächlichen Witterungsverhältnissen.

Die zeitliche Ausführung richtet sich nach den Vorgaben der Gemeinden (Räumzeiten). Bei extremen, langanhaltenden Wetterereignissen (z. B. dauerhaftem Starkschneefall oder Blitzeis) erfolgt die Räumung im Rahmen des Zumutbaren in regelmäßigen Intervallen.

§ 6 Vergütung, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern nicht die Kleinunternehmerregelung greift). Die Abrechnung erfolgt monatlich, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch und ohne separate Mahnung in Zahlungsverzug.

75€-Ersparnis-Garantie: Bietet der Dienstleister im Rahmen einer Werbeaktion eine prozentuale oder feste Ersparnis (z. B. 75 € monatlich / 900 € jährlich) gegenüber dem Vor-Dienstleister an, so basiert diese Ersparnis auf dem nachgewiesenen, schriftlichen Gesamtangebot oder der letzten Abrechnung des vorherigen Dienst